§ 11 Die Einrichtungen der "Felina"e.V.

§ 11 Die Einrichtungen der Felina

11.1. Die Felina unterhält folgende Einrichtungen, zu deren Wahrnahme geeignete Mitglieder berufen werden, die diese Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Hierfür kann eine Ehrenamtspauschale gezahlt werden, welche den rechtlichen Rahmen nicht überschreiten darf. Die Höhe ergibt sich aus dem monatlich erforderlichen Aufwand und wird durch den Vorstand entschieden.


11.2. Zu den Einrichtungen gehören:

- das Zuchtbuchamt

- die Geschäftsstelle

- die Meldestelle


11.3. Die Aufgaben und die Verantwortlichkeit der Einrichtungen sind durch den Vorstand des Vereins festzulegen.


11.4. Vorstandsmitglieder oder Funktionäre des erweiterten Vorstandes, Kassenprüfer oder Einrichtungen der Felina e.V., dürfen keine Funktion der gleichen Art in einem anderen Verein ausüben.