1. Die "Felina"e.V. veranstaltet zur Präsens in der Öffentlichkeit Katzenausstellungen.
Diese sind:
- internationale Ausstellungen
- nationale oder regionale Ausstellungen
- Informationsausstellungen
- Informationsstände
1.1. Internationale Ausstellungen
sind Schönheitskonkurrenzen und werden entsprechend der Ausschreibung als Zweitages- oder als Eintagesausstellungen durchgeführt. In der Regel finden diese Ausstellungen am Wochenende statt.
Doppelbewertungen je Ausstellungstag sind möglich.
1.1.1. Die Organisation und Durchführung erfolgt durch den Vorstand der "Felina"e.V. in Zusammenarbeit mit den, in der Nähe ansässigen "Felina"e.V. -Mitgliedern.
1.1.2. Die Ausschreibung als Internationale Ausstellung kann nur erfolgen, wenn mindestens ein Richter mit Wohnsitz im Ausland geladen worden ist. Es sind Vereine und Katzenfreunde aus dem Ausland einzuladen.
1.1.3. Die Jury sollte von Richtern aus mindestens zwei Staaten gebildet werden.
1.1.4. Die Schönheitskonkurrenz erfolgt in den Klassen:
- Ehren-Klasse / Ehren-Klasse Premior
- Grand Champion Europa / Premior CACM / CAPM
- Europa Champion / Premior GCACE / GCAPE
- Grand Champion International / Premior CACE / CAPE
- Champion International / Premior CAGCIB / CAGPIB
- Champion / Premior CACIB / CAPIB
- Offene Klasse / Kastraten Klasse CAC / CAP
- Jugend-Klasse, 6-9 Monate CACJ
- Kitten-Klasse, 3-6 Monate CACP
- Baby-Klasse 10-13 Wochen
- Wurf-Klasse 10-16 Wochen
- Novizen-Klasse, Bestimmungs-Klasse
- Hauskatzen-Champion-Klasse / Premior
- Hauskatzen-Klasse / Kastraten-Klasse HCAC / HCAP
- außer Konkurrenz
1.2. Nationale oder Regionale Ausstellungen
sind Schönheitskonkurrenzen und werden entsprechend der Ausschreibung als Zweitages-
oder Eintagesausstellungen durchgeführt. In der Regel finden die Ausstellungen am Wochenende statt.
Doppelbewertungen je Ausstellungstag sind möglich.
1.2.1. Die Organisation und Durchführung erfolgt ausschließlich durch den Vorstand der "Felina"e.V. Im Weiteren gelten die Festlegungen des Punktes 1.1.1
1.2.2. Die Schönheitskonkurrenz erfolgt nur in den Klassen:
- Offene-Klasse / Kastraten-Klasse CAC / CAP
- Jugend-Klasse, 6-9 Monate CACJ
- Kitten-Klasse, 3-6 Monate CACP
- Baby-Klasse, 10-13 Wochen
- Wurfklasse, 10-16 Wochen
- Novizenklasse / Bestimmungs-Klasse
- Hauskatzen-Klasse / Kastraten-Klasse HCAC / HCAP
- außer Konkurrenz
1.3. Informationsausstellungen und Informationsstände
sind Ausstellungen ohne Konkurrenz
1.3.1. Die Organisation und Durchführung liegt in der eigenständigen Verantwortung der "Felina"e.V. - Mitglieder.
Die Planung und Durchführung sind mit dem "Felina"e.V.-Vorstand abzustimmen und vertraglich zu regeln. Die veterinärmedizinischen Bedingungen sind einzuhalten.
1.3.2 Sie dienen ausschließlich dem Zweck der Präsentation der "Felina"e.V. in der Öffentlichkeit und machen Zweck, Ziele und Aufgaben der Vereinigung bekannt.
Sie informieren über:
- artgerechte Haltung und Ernährung
- Tierhygiene
- Tierschutz
- Voraussetzungen und Bedingungen für die Zucht von Rassekatzen
2. Teilnahmebedingungen
Der Ausstellungsablauf wird nach den Ausstellungsbedingungen und Regeln der "Felina"e.V. gestaltet.
2.1. Aussteller
Jeder Katzenfreund kann auf einer Katzenausstellung der "Felina"e.V. gegen Entrichtung einer Meldegebühr seine Katze/Katzen ausstellen, es sei denn, dem stehen gewichtige Gründe entgegen. (Ausstellungssperre, Erkrankungen im Katzenbestand usw.)
2.2. Katzen
Zugelassen sind:
- alle Katzen als Einzeltiere im Alter ab 10 Wochen
- Würfe, mit oder ohne Muttertier, von mindestens 3 Jungtieren im Alter von mindestens 10 bis zur Vollendung der 16. Lebenswoche.
Nicht zugelassen sind:
- Jungtiere unter 10 Wochen
- tragende Katzen
- Katzen mit Anomalien.
2.3. Allgemeine Bedingungen
2.3.1. Für jede Katze und jeden Wurf, mit oder ohne Muttertier, ist ein gesondertes Anmeldeformular auszufüllen. Für das Muttertier wird keine gesonderte Gebühr erhoben, sofern sie nicht eine eigene Bewertung erhalten soll.
2.3.2. Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, dass er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, dass keine seiner Katzen infektiös erkrankt sind und dass er die Anmeldung annulliert, falls eine solche Krankheit in seinem Bestand auftritt.
2.3.3. Jede Anmeldung wird bestätigt. Die Bestätigung ist bei der Tiereinlieferung vorzuweisen.
Anmeldungen sind bis zum Meldeschluß an die in der Ausschreibung/Einladung genannte Meldestelle zu richten. Mit der Meldung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung der Meldegebühr. Die Bezahlung kann durch Überweisung auf das in der Ausschreibung /Einladung angegebene Konto, oder durch Lastschrifteinzug, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt, erfolgen.
Für jede Ummeldung nach Meldeschluss wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,-€ erhoben. Hiervon ausgenommen sind Klassenänderungen.
Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung der Meldegebühr verpflichtet, wenn er der Ausstellung fernbleibt.
Für den Nachweis der erfolgten Einzahlung ist der Aussteller verantwortlich.
2.3.4. Für alle nach dem Meldeschluß zurückgezogenen Meldungen erfolgt keine Rückvergütung der Meldegebühr.
2.3.5 Alle gemeldete Rassekatzen müssen zwingend mit ihren vollständigen Namen gemeldet werden, dazu gehört auch der Zwingername. Geschieht diese nicht, werden diese Tiere bei der Meldung nicht berücksichtigt oder die Bewertung erfolgt als Hauskatze. Eine Ausnahme besteht hierbei in der Hauskatzenklasse.
2.4. Veterinärbedingungen
Im Allgemeinen gelten nachfolgende Bestimmungen.
Für jede Katze wird eine Impfung entsprechend der zur Ausstellung geltenden veterinärmedizinischen Bedingungen gefordert.
Jede teilnehmende Katze hat ihre Identität zweifelsfrei zu bestätigen in Form des Identifikationschips und der dazugehörigen tierärztlichen Dokumentation im Impfpass.
Wurfklassen und Jungtiere unter 4 Monate benötigen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, wenn sie den geforderten Impfschutz noch nicht oder noch nicht vollständig haben. Die Impfungen sind mit einem Impfpaß bei der Tiereinlieferung nachzuweisen. Abweichende Anordnungen des
jeweils zuständigen Amtstierarztes bleiben vorenthalten und werden den Ausstellern mitgeteilt.
Ausländische Aussteller benötigen zusätzlich für die auszustellenden Katzen ein gültiges amtliches Gesundheitszeugnis mit dem Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung..
Zur Ausstellung werden nur gesunde, parasitenfreie Katzen zugelassen. Jede Katze wird vor dem Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand und Parasitenbefall untersucht. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Tierarzt. Kein Tier darf ohne diese Kontrolle an der Ausstellung teilnehmen, bzw. anwesend sein.
Weiße und hochweiße (harlekin und van-gezeichnete)Tiere aller Rassen müssen einen audiometrischen Hörtest und einen ophtalmologischen Sehtest vorweisen können , aus welchem hervorgeht, dass das Tier über ein vollständig funktionierendes Gehör- und Sehvermögen verfügt. (kastrierte Tiere und Jungtiere unter 10 Monaten sind hiervon ausgeschlossen).
Perser und Exotic Shorthair Tiere sind erlaubt, bei denen der obere Nasenspiegelrand unter dem unteren Augenliedrand liegt.
Alle Rexkatzen/Sphynxkatzen müssen Vibrissen/Tasthaare haben.
Foldkatzen, Manx, Bobtail, Tiere mit Polydaktylie oder sonstigen Fehlbildungen o.ä. sind nicht zugelassen.
2.5. Haftung
Sollte die Ausstellung aus Gründen, die die "Felina"e.V. nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, wird die Meldegebühr zur Begleichung bereits entstandener Kosten herangezogen.
Jegliche Haftung der "Felina"e.V., ihrer Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen.
Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden.
Katzen in den Käfigen sollten ständig beaufsichtigt werden. Bei Abwesenheit des Besitzers sollte eine Person seines Vertrauens damit beauftragt werden.
3. Qualifikation, Championanwartschaften, Zusatzwettbewerbe, Sonderkonkurrenzen
3.1. Qualifikation
Formnoten: ungenügend - befriedigend - gut - sehr gut - vorzüglich
Plaztierungen: 1 - 2 - 3 - 4. Platz
3.2. Ausstellungsklassen
HCAC / HCAP Certificat d' Aptitude au Championat für Hauskatzen
Drei in der Hauskatzen-Klasse gewonnene Anwartschaften berechtigen zu Führen des Titels " Hauskatzen-Champion " / " Hauskatzen-Premior ".
CACP Certificat d’Aptitude au Championat de petit
Diese Anwartschaft kann in der Kitten-Klasse 3-6 Monate errungen werden.
Drei unter zwei verschiedenen Richtern gewonnene CACP berechtigen zum Führen des Titels " Kitten-Champion ". Die Bewertung excellent 1 und vorzüglich 1 ist gleichzusetzen mit CACP.
CACJ Certificat d’Aptitude au Championat de jeunesse
Diese Anwartschaft kann in der Jugend-Klasse 6-9 Monate errungen werden.
Drei unter zwei verschiedenen Richtern gewonnene CACJ berechtigen zum Führen des Titels " Jugend-Champion ".
Die Bewertung excellent 1 und vorzüglich 1 ist gleichzusetzen mit CACJ.
offene Klasse/Kastratenklasse
Für alle Katzen, die am ersten Ausstellungstag mindestens 9 Monate alt sind. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CAC“ bzw. „CAP“ vergeben werden. Ein Tier, das von mindestens zwei verschiedenen Richtern drei„CAC“ bzw. „CAP“ in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Champion“ bzw. „Premior“ zu führen.
CAC / CAP Certificat d’Aptitude au Championat / Premior
Für alle Katzen, die den Titel „Champion“ bzw. „Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACIB“ bzw. „CAPIB“ vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CACIB“ bzw. „CAPIB“ von mindestens zwei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Ländern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Internationaler Champion/Premior“ zu führen, dabei können Punkte, die im Ausland erzielt wurden, als doppelte Punkte gezählt werden.
Oder:
Für alle Katzen, die den Titel „Champion“ bzw. „Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACIB“ bzw. „CAPIB“ vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht vier „CACIB“ bzw. „CAPIB“ von mindestens zwei verschiedenen Richtern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Internationaler Champion/Premior“ zu führen.
Als Alternative zu der Auslandsanwartschaft erkennen wir 2 Inlandsanwartschaften unter 2 verschiedenen Richtern an.
(Nur im Inland sind dazu 4 Anwartschaften CACIB/CAPIB unter mind. 3 Richtern erforderlich)
CACIB / CAPIB Certificat d’Aptitude au Championat International de Beauté / Premior International de Beauté
Für alle Katzen, die den Titel „Internationaler Champion“ bzw. „Internationaler Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CAGCI“ bzw. „CAGPI“ vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CAGCI bzw. „CAGPI“ von zwei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Ländern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Großer Internationaler Champion/Premior“ zu führen, dabei können Punkte, die im Ausland erzielt wurden, als doppelte Punkte gezählt werden.
Oder:
Für alle Katzen, die den Titel „Internationaler Champion“ bzw. „Internationaler Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CAGCI“ bzw. „CAGPI“ vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht fünf „CAGCI“ bzw. „CAGPI“ von drei verschiedenen Richtern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Großer Internationaler Champion/Premior“ zu führen.
Als Alternative zu der Auslandsanwartschaft erkennen wir 3 Inlandsanwartschaften unter 2 verschiedenen Richtern an.
(Nur im Inland sind dazu 5 Anwartschaften CAGCIB/CAGPIB unter mind. 4 Richtern erforderlich)
CAGCIB / CAGPIB Certificat d’Aptitude au Grand Championat International de Beauté / Grand Premior International de Beauté
Für alle Katzen, die den Titel „Großer Internationaler Champion“ bzw. „Großer Internationaler Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACE“ bzw. „CAPE“ vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CACE“ bzw. „CAPE“ von drei verschiedenen Richtern in drei verschiedenen Ländern ist berechtigt, den Titel „Europachampion“ bzw. „Europapremior“ zu führen, dabei können Punkte, die im Ausland erzielt wurden, als doppelte Punkte gezählt werden.
Oder:
Für alle Katzen, die den Titel „Großer Internationaler Champion“ bzw. „Großer Internationaler Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACE“ bzw. „CAPE“ vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht fünf „CACE“ bzw. „CAPE“ von drei verschiedenen Richtern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Europachampion“ bzw. „Europapremior“ zu führen.
Als Alternative zu den 2 Auslandsanwartschaften erkennen wir je Auslandsanwartschaft 2 Inlandsanwartschaften unter je 2 verschiedenen Richtern an.
!!! (Nur im Inland sind dazu 5 Anwartschaften CACE/CAPE unter mind. 4 Richtern erforderlich) !!!
CACE / CAPE Certificat d’Aptitude au Championat d’Europe / Premior d’Europe
Für alle Katzen, die den Titel „Europa Champion“ bzw. „Europa Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACGE“ bzw. „CAPGE“ vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CACGE“ bzw. „CAPGE“ von drei verschiedenen Richtern in mindestens drei verschiedenen Ländern, ist berechtigt, den Titel „Großer Europachampion/Großer Europapremior“ zu führen, dabei können Punkte, die im Ausland erzielt wurden, als doppelte Punkte gezählt werden.
Oder
Für alle Katzen, die den Titel „Europa Champion“ bzw. „Europa Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACGE“ bzw. „CAPGE“ vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht sechs „CACGE bzw. „CAPGE“ von vier verschiedenen Richtern erhalten hat, den Titel „Großer Europachampion/Großer Europapremior“ zu führen.
Als Alternative zu den 2 Auslandsanwartschaften erkennen wir je Auslandsanwartschaft 2 Inlandsanwartschaften unter 2 verschiedenen Richtern an.
( Nur im Inland sind dazu 6 Anwartschaften GCACE/GCAPE unter mind 4 Richtern erforderlich)
GCACE / GCAPE Certificat d’Aptitude au Grand Championat d’Europe / Premior d' Europe
Für alle Katzen, die den Titel „Großer Europachampion“ bzw. „Großer Europapremior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACM“ bzw. „CAPM“ vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht fünf „CACM“ bzw. „CAPM“ von drei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Kontinenten erhalten hat.
Oder
Für alle Katzen, die den Titel „Großer Europachampion“ bzw. „Großer Europapremior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACM“ bzw. „CAPM“ vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht neun „CACM“ bzw. „CAPM“
von Richtern aus fünf verschiedenen Ländern erhalten hat.
Als Alternative zum World-Champion/World-Premior
Neun Anwartschaften CACM/CAPM im Inland von Richtern aus fünf verschiedenen Ländern, wobei ein CACM/CAPM auf einer als solche deklarierten Weltausstellung vom einem interkontinentalen Richter vergebenes CACM/CAPM vier normale CACM/CAPM ersetzt.
Ehrenklase
Ehrenklasse In dieser Klasse konkurrieren Katzen miteinander, die bereits den Titel "Welt Champion" / "Welt Premior" errungen haben.
Es erfolgt eine Beurteilung und Plazierung, sowie eine gesonderte Siegerehrung jeweils in den Rassegruppen.
Katzen der Ehrenklasse konkurrieren in allen Zusatzwettbewerben.
3.3. Weitere mögliche Klassen
3.3.1. Novizen-Klasse / Bestimmungs-Klasse
Diese Klasse ist für Katzen, die nicht im Zuchtbuch eines Vereins eingetragen sind.
Es erfolgt die Vergabe einer Formnote. Von weiteren Konkurrenzen werden Katzen der
Novizen-Klasse ausgeschlossen. Der Aussteller bestimmt die Rasse und Farbe, der die Katze zugeordnet werden soll.
3.3.2. Farbbestimmung
Die Bestimmung hat vor dem Beginn des Richtens zu erfolgen. Sie ist für in ein Zuchtbuch eingetragene Katzen deren Farbe mindestens durch einen Richter bestimmt werden soll. Die Katze wird auf der Grundlage der Farbbestimmung in die Konkurrenz eingeordnet.
3.4. Zusatzwettbewerbe
Neben den Formnoten, Plazierungen und Championanwartschaften werden folgende Zusatzpreise vergeben.
3.4.1. Internationale Ausstellungen
Best in Variety wenn mindestens drei Katzen der Varietät anwesend sind. Bei weniger als drei anwesenden Katzen können verschiedene Varietäten zu einer
Gruppe zusammengefasst werden.
Best in Show bester Kater, beste Katze, bester Kastrat, bestes Jungtier 6-9 Monate, bestes Kitten 3-6 Monate; jeweils männlich und weiblich der Rassegruppe.
Best of Best jeweils für Langhaar, Semilanghaar, Kurzhaar, Siam / OKH und Exotic-Shorthair, wenn in dieser Gruppe mindestens 15 Katzen anwesend sind, konkurrieren die Sieger der Best in Show miteinander.
Bester Wurf jeweils für Langhaar, Semilanghaar, Kurzhaar, Siam / OKH und
Exotic-Shorthair, wenn in dieser Gruppe mindestens drei Würfe anwesend sind.
Sind in keiner Gruppe drei Würfe vorhanden, kann aus allen Würfen der beste Wurf ermittelt werden.
Beste Hauskatze sind in der Gruppe mehr als drei Tiere vorhanden, kann aus diesen die beste Hauskatze ermittelt werden.
3.4.2 Nationale und Regionale Ausstellungen
Die Richter nominieren bei mehr als 100 Katzen wie bei Internationalen Ausstellungen.
Sind weniger als 100 Katzen anwesend, so nominieren die Richter:
- Best in Variety
- Best in Show in der jeweiligen Rassegruppe
- Bester Wurf
- Beste Hauskatze
3.5. Sonderwettbewerb
Auf Internationalen Ausstellungen können Sonderwettbewerbe durchgeführt werden. Sie werden in der Ausschreibung / Einladung bekannt gegeben und kosten für jedes teilnehmende Tier 5,- €..
4. Jury
Richter werden durch den Vorstand der "Felina"e.V. ausgewählt und eingeladen.
Es werden nur Richter eingeladen, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben.
Das Urteil eines Richters ist unanfechtbar.
5. Gebühren
Sie werden entsprechend der Beschlüsse der "Felina"e.V. erhoben und sind in der Ausschreibung / Einladung bekannt zu machen.
6. Steward
Zur Unterstützung der Richter werden ein Chefsteward und Stewards eingesetzt.
7. Katalog
Zu den Ausstellungen mit Bewertung ist ein Katalog zu erstellen. Art und Umfang des Kataloges richten sich nach der Art und Bewertung der Ausstellung. Er enthält mindestens folgende Angaben:
- Aufstellung der ausgestellten Katzen mit Angabe der Elterntiere und den Namen des Züchters und den Namen des Ausstellers mit oder ohne Anschrift
- Verzeichnis der Ausstellungsklassen
- Ausstellerverzeichnis des Weiteren können im Katalog aufgeführt sein:
- Ausstellungsinformationen
- Informationen zur "Felina"e.V.
- Spenden, Sponsoren
- Inserate
- Informationen von allgemeinem Interesse (Deckkaterverzeichnis, Anschriften der Ansprechpartner, Hinweise zur Haltung und Tierhygiene usw.)