§ 13 Finanzierung des Vereins

§ 13 Finanzierung des Vereins

13.1. Die finanziellen Mittel der Felina setzen sich zusammen aus:


- Jahresbeiträgen der Mitglieder

- Gebühreneinnahmen

- sonstige Einnahmen (Ausstellungsüberschuss, Spenden von Sponsoren)

- möglichen Krediten oder Finanzhilfen


13.2. Das Vermögen der Felina wird vom Schatzmeister des Vereins als Mitglied des Vorstandes im Auftrag und unter Kontrolle der Hauptversammlung verwaltet.

Dem Verein außerhalb der direkten Verwaltung zufließenden Mittel (z.B.. Spenden... ) sind von jedem Mitglied unverzüglich und unter Herkunftsnachweis der Verwaltung des Schatzmeisters zuzuführen.