§ 3 Mitgliedschaft

§ 3 Mitgliedschaft

3.1. Der Erwerb der Mitgliedschaft ist wie folgt geregelt:


3.1.1. Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden, einschließlich Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters sowie juristische Personen.




3.1.2. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach pflichtmäßigen Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages brauchen keine Gründe mitgeteilt werden. Nimmt der Vorstand den Antrag an, so sind dem neuen Mitglied die Mitgliedskarte und die Satzung auszuhändigen. Die Mitgliedschaft wird mit der Zahlung der Aufnahmegebühr und dem ersten Beitrag rechtswirksam.


3.1.3. Alle aktiven Züchter sind dazu angehalten, sich mit ihrer Cattery und ihrer Homepage ( falls keine Homepage vorhanden ist, mit Name des Züchters; Name der Cattery und ihrer Telefonnummer) in die Züchterliste auf der Homepage der Felina e.V. eintragen zu lassen.


    1. Natürliche und juristische Personen, die Zucht und/oder Handel mit Katzen gewerbsmäßig betreiben, sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.


3.3. Der Mitglieder-Status ist möglich als:

- Hauptmitglied

- Familienmitglied

- Fördermitglied

- Mitglied des Kids-Club

- Ehrenmitglied


3.3.1. Hauptmitglieder sind Personen, die alle Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen können.


3.3.2. Familienmitglieder sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem Hauptmitglied leben. Sie zahlen einen verminderten Beitrag. Beim Erlöschen der Mitgliedschaft des Hauptmitgliedes erlischt die Mitgliedschaft des Familienmitgliedes automatisch.


3.3.3. Fördermitglieder sind natürliche und juristische Personen, die in der Felina keine züchterischen Aktivitäten ausüben dürfen. Sie haben weder aktives noch passives Wahlrecht.


3.3.4. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag, mit Zustimmung der Hauptversammlung in Würdigung besonderer Verdienste ernannt. Sie zahlen keinen Beitrag und haben den Status eines Hauptmitgliedes.


3.3.5. Kids-Club Mitglieder sind Kinder bis 14 Jahre die in der Felina keine züchterischen Tätigkeiten ausüben. Sie haben weder aktives noch passives Wahlrecht. Sie zahlen keinen Beitrag.


3.4. Die Mitgliedschaft erlischt durch:


3.4.1. Tod des Mitgliedes


3.4.2. Schriftliche Austrittserklärung

Diese erfolgt gegenüber dem Vorstand der Felina und ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat nur zum Ende des Kalenderjahres möglich.


3.4.3. Streichung

Diese kann erfolgen, wenn das Mitglied mit seiner Beitragszahlung über den 31.01. des laufenden Kalenderjahres säumig ist. (maßgeblich ist das Datum des Beitragseingangs)


3.4.4. Ausschluss

Einzelheiten des Ausschlussverfahrens regeln sich nach § 5 des Disziplinarrechts.


3.5. Die Mitgliedschaft ruht, wenn:


3.5.1. das Mitglied seine Beitragszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht bis zum 31.01. des betreffenden Kalenderjahr geleistet hat und eine Streichung nicht erfolgt ist,


3.5.2. ein Ausschlussverfahren eingeleitet ist,


3.5.3. ein Mitglied es für sich selbst beantragt hat.


3.6. Während einer ruhenden Mitgliedschaft hat das Mitglied keine Mitgliedsrechte und Mitgliedspflichten.