5.1. Der Vorstand der Felina ist berechtigt, denjenigen Mitgliedern, die ihren eingegangenen vertraglichen Pflichten gegenüber der Felina nicht termingerecht nachgekommen sind, oder gegen die Satzung, die Richtlinien und Ordnungen verstoßen, eine Abmahnung auszusprechen.
Die Abmahnung kann mit dem Hinweis verbunden werden, dass im Falle weiterer Pflichtverletzungen eine Streichung oder der Ausschluss aus der Felina zu erwarten ist.
5.2. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es trotz ausgesprochener Abmahnung weiterhin eine auf die Schädigung des Vereins ausgerichtete Handlung oder Unterlassung begeht.
Der Ausschluss eines Mitgliedes muss erfolgen, bei
- Fälschung oder betrügerischer Abgabe von Wurfmeldungen, Ahnentafeln sowie Dokumenten,
- betrügerischer Abgabe kranker Tiere,
- rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat, die geeignet ist, das Ansehen der Felina zu beeinträchtigen.
5.3. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand gemeinsam mit dem erweiterten Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
Dem betroffenen Mitglied ist vor der Entscheidung, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.