8.1. dem Vorstand der Felina gehören an:
- der Präsident
- der Vizepräsident
- der Schatzmeister
Zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.
8.2. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung gemäß § 7 Ziff. 7.7. der Satzung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Voraussetzung für die Wahl ist dessen Bereitschaft zur ehrenamtlichen Übernahme der Aufgabe.
Die Aufgaben des Präsidenten können in ehrenamtlicher oder entgeltlicher Tätigkeit erbracht werden. Hierfür
ist der Beschluss der Hauptversammlung erforderlich.
Wenn ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausscheidet, kann für die verbleibende Amtszeit ein Vereinsmitglied in den Vorstand kooptiert werden.
In der darauffolgenden Hauptversammlung ist diese Kooption zu bestätigen.
8.3. Der Vorstand leitet den Verein zwischen den Hauptversammlungen. Er publiziert seine Beschlüsse und Entscheidungen, sowie das Protokoll der Hauptversammlungen und gewährleistet die Mitbestimmung der Mitglieder bei der Realisierung von Zweck und Ziel der Felina.
8.4. Der Vorstand ist der Hauptversammlung gegenüber verantwortlich und rechenschaftspflichtig.