9.1. Der erweiterte Vorstand ist ein Führungsgremium des Vereins, der den Vorstand der Felina in seiner Arbeit berät und unterstützt.
Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes arbeiten fachbezogen in Erfüllung der Satzung, insbesondere des § 2 und der Beschlüsse der Hauptversammlung.
Er übt gemeinsam mit dem Vorstand das Disziplinarrecht im Sinne des § 5, Ziff. 5.3. der Satzung aus.
9.2. Der erweiterte Vorstand besteht aus 5 gewählten Mitgliedern, die folgende Ämter ehrenamtlich ausüben:
Presseobmann
Ausstellungsobmann
Rechtsobmann
stellv. Schatzmeister
9.3. Die Wahl des erweiterten Vorstandes erfolgt gemäß § 7 Ziff. 7.8. der Satzung durch die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.
Wenn ein Mitglied des erweiterten Vorstandes vorzeitig ausscheidet, kann für die verbleibende Amtszeit ein Vereinsmitglied in den erweiterten Vorstand kooptiert werden. Dabei ist zu beachten § 4 Ziffer 4.5..
In der darauffolgenden Hauptversammlung ist diese Kooption zu bestätigen.
9.4. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes sind dem Vorstand und der Hauptversammlung für ihre Arbeit verantwortlich und rechenschaftspflichtig.